Vertragsgestaltung bei der Verwertung kreativer Leistungen

Vortragsveranstaltung war am 16. Oktober 2018, 18 Uhr im Design Center Baden-Württemberg


Auch in diesem Herbst hatten wir wieder eine besondere Kooperationsveranstaltung mit dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg angeboten.

Was gibt es bei der Vertragsgestaltung zur Verwertung kreativer Leistungen bei einer Zusammenarbeit von Unternehmen und Designern zu beachten?
Gerade in der Designwirtschaft sind die Anbieter darauf angewiesen, dass ihre Leistungen auch angemessen vergütet werden. Damit es später nicht zum Streit kommt, sind frühzeitige schriftliche Vereinbarungen zu empfehlen.
Dabei geht es um die Kernfragen: Welche Punkte sollten in vertraglichen Vereinbarungen geregelt werden? Was ist bei der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Designern besonders zu beachten? Wo lauern evtl. „Fallstricke“ und welches sind die wichtigsten Fragen, die vor Beginn der kreativen Arbeit unbedingt geklärt werden sollten?
Diesen und weiteren Aspekten ging der Referent des Abends nach.

Für den Vortrag konnten wir Jan Klink, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht in der Kanzlei Rüger I Abel in Esslingen, gewinnen.

Vertragsgestaltung bei der Verwertung kreativer Leistungen

Die kostenfreie Veranstaltung fand am 16. Oktober 2018 um 18:00 Uhr im Design Center Baden-Württemberg, Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart statt.